Beschreibung
Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzt:innen
Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV sowie Anlage 7.1 der Fachkunderichtlinie sind die „Kenntnisse im Strahlenschutz“ das gesetzlich geforderte Minimalwissen, um als Arzt:in ionisierende Strahlen unter „Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Ärztin/eines fachkundigen Arztes“ am Menschen anwenden zu dürfen. Sie werden mit einem Kenntniskurs erworben.
Der Kurs besteht aus 8 Unterrichtseinheiten (UE):
vor dem Web-Seminar
– 2 UE e-Learning
– 4 UE praktische Unterweisung – bei der ccm-Campus einzureichen
und
– 2 UE Web-Seminar
Kursleiter:in: Dr. med. Dipl.-Phys. Werner Loers
Ort und Zeit: Web-Seminar am 5.3.2024 von 10:00 bis 11:30 Uhr
Praktische Unterweisung:
Für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ist eine praktische Unterweisung erforderlich. Sie kann im eigenen Arbeitsumfeld erfolgen. Ein Formular stellen wir Ihnen im Lernportal zur Verfügung. Der Nachweis muss vor dem Web-Seminar vorliegen.